Frist zur Mängelbeseitigung
Expertentipp
Versäumt ein Auftraggeber, dem ausführenden Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen, werden rechtliche Konsequenzen für den Ersatz von Aufwendungen nicht erfüllt.
Wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) informiert, stellte im Falle der Erneuerung einer Heizungsanlage ein Privatgutachten beim Abnahmetermin Mängel fest. Der Auftraggeber kündigte den Vertrag fristlos und forderte den Aufwand für die Mängelbeseitigung vom Heizungsba...
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