Sozialamt darf auf die Entschädigung nicht zugreifen

DDR-Haftopfer

Ehemals politisch Verfolgte der DDR müssen Entschädigungen nicht zur Bezahlung ihres Berufsbetreuers verwenden. Es würde eine besondere Härte darstellen, wenn Haftopfer das aus den Entschädigungen angesparte Vermögen samt Zinsen für einen Berufsbetreuer ausgeben müssten.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 28. Januar 2015 (Az. XII ZB 542/13) veröffentlichten Beschluss. Die Kosten muss somit das Sozialamt tragen.

Vor Gericht war ein Mann aus Sachsen-Anhalt gezogen, der zu DDR-Zeiten aus politischen Gründen inhaftiert war. Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in der DDR zahlte ihm fü...


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