Erbe liegt auf Eis

Fall Gurlitt

  • Lesedauer: 1 Min.

Nach einer Cousine des Kunstsammlers hat nun auch das Kunstmuseum Bern beim Münchner Amtsgericht einen Antrag auf einen Erbschein gestellt. Damit will das Museum seinen Status als Alleinerbe absichern. Denn die Cousine erhebt ebenfalls Ansprüche auf das Erbe.

»Ein Erbschein ist ein Legitimationspapier«, sagte Amtsgerichtssprecherin Monika Andreß und bestätigte damit einen Bericht der Schweizer Nachrichtenagentur SDA. Wenn sich später herausstellen würde, dass das notarielle Testament doch unwirksam war, seien alle Handlungen des Museums bezogen auf dem Nachlass mit dem Erbschein trotzdem gültig.

Gurlitt-Cousine Uta Werner zweifelt das Testament an, in dem Cornelius Gurlitt sein gesamtes Vermögen - inklusive einer millionenschweren, umstrittenen Kunstsammlung - dem Kunstmuseum in Bern vermachte. Sie hatte im Februar die entsprechenden Unterlagen für den Erbscheinsantrag eingereicht. Das Gericht prüfe den Antrag Werners und des Museums in einem Verfahren, sagte Andreß. dpa/nd

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