Entschädigung wegen überlasteten Stromnetz
Hamm. Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Betreiber einer Photovoltaikanlage eine Entschädigung zugestanden, nachdem der Netzbetreiber wegen eines überlasteten Stromnetzes nicht die komplette Leistung abgenommen hatte. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Landgerichts Münster. Die Entscheidung betrifft allerdings nur Fälle, die unter das bis zum 31. Juli 2014 geltende Energieeinspeisungsgesetz fallen. Seitdem gilt eine neue Entschädigungsregel. dpa/nd
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