Fehler bei zahlreichen Immobilienverträgen
Hamburg. Neun von zehn Immobilienkreditverträgen weisen nach einer Untersuchung der Hamburger Verbraucherzentrale juristisch relevante Mängel bei der Widerrufsbelehrung auf. Bei 89,5 Prozent der rund 1500 analysierten Verträge hielten diese den gesetzlichen Anforderungen nicht stand, erklärte die Anlaufstelle am Dienstag. Es fehlten etwa Informationen zum Beginn der Widerrufspflicht oder zu den Folgen eines Widerrufs. Besonders betroffen waren demnach Verträge, die 2002 bis 2010 abgeschlossen wurden. Bei Darlehen ab 2010 seien die Belehrungen nach Erkenntnissen der Prüfer dann »weitgehend« fehlerfrei. Potenziell seien mehrere Millionen Kreditvereinbarungen bundesweit betroffen. AFP/nd
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