Islamischer Kulturverein darf Wohnhaus nutzen

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Koblenz. Ein islamischer Kulturverein darf trotz des Protests eines Nachbarn das Erdgeschoss eines Wohnhauses in Bendorf bei Koblenz zum Gebet nutzen. Die Umgestaltung zum Gebetshaus sei innerhalb eines Wohngebiets zu tolerieren, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mit. Es hatte bereits Ende Februar die Klage eines Anwohners abgewiesen, der mit der Umnutzung nicht einverstanden war. Das Gericht bekräftigte damit den vom Kreis Mayen-Koblenz im Einvernehmen mit der Stadt Bendorf erteilten Bauvorbescheid. In diesem wird der Kulturverein lediglich angehalten, im späteren Bauantrag genügend Parkplätze nachzuweisen und Rücksicht auf die Umgebung in der Bendorfer Innenstadt zu nehmen. Der Bauvorbescheid verletze die Nachbarn nicht in ihren Rechten, begründeten die Koblenzer Richter ihr Urteil. Die Beteiligten könnten beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in Berufung gehen. dpa/nd

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