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Möbelhaus scheitert mit Beschwerde gegen freie Samstage

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Die Beschäftigten im Thüringer Einzelhandel haben auch weiterhin Anspruch auf zwei freie Samstage im Monat. Die entsprechende Regelung im Ladenöffnungsgesetz des Landes sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung (Az.: 1 BvR 931/12). Damit scheiterte ein Möbelhaus mit einer Verfassungsbeschwerde. Nach der 2011 in das Gesetz aufgenommenen Regelung haben Beschäftigte zwingend zwei Samstage pro Monat frei. Der klagende Möbelhändler sah sich in seinen Grundrechten wie der Berufsausübungsfreiheit verletzt. Die Beschränkung stelle das Unternehmen vor »massive Probleme«, hieß es. Die Verfassungsrichter wiesen die Beschwerde jedoch zurück. Der Gesetzgeber habe die Arbeitnehmer bei ihrer Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken wollen. Das geht aus Sicht der Richter vor. dpa/nd

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