Klage gegen Ladenöffnung

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Potsdam. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di klagt beim Oberverwaltungsgericht gegen die Potsdamer Verordnung zur Ladenöffnung an Sonntagen. Entgegen den Weisungen des Arbeitsministeriums habe die Stadt für das laufende Jahr zehn Sonntage für Ladenöffnungen freigegeben, teilte Gewerkschaftssekretär Uwe Dietrich mit. Damit verstoße Potsdam gegen Paragraf 5 des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes, der nur sechs Sonntage für eine ausnahmsweise Öffnung der Geschäfte zulasse. Die Gewerkschaft ist der Ansicht, Verkäuferinnen und Verkäufer müssten an dem letzten freien gemeinsamen Tag einer Woche geschützt werden, »da sie an allen anderen Tagen der Woche rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen«.

Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) reagierte gelassen. »Es gibt bekanntermaßen unterschiedliche Auffassungen zur Regelung der Sonntagsöffnungszeiten im Land Brandenburg«, sagte er. »Wir haben gute Gründe, die für unsere Auffassung sprechen.« Die Verordnung stelle sicher, dass kein Geschäft an mehr als sechs Sonntagen im Jahr geöffnet sein dürfe - und dann auch nicht länger als von 13 bis 20 Uhr. Technisch funktioniert das so, dass die Ladenöffnung an einigen Terminen nur für bestimmte Stadtgebiete erlaubt wird. »Cottbus und Frankfurt (Oder) machen das genauso«, heißt es zur Rechtfertigung. Erster verkaufsoffener Sonntag 2015 wäre Ostersonntag, der 29. März. Dass verschiedene Auslegungen des Gesetzes juristisch überprüft werden, »kann nur gut sein«, meinte der Oberbürgermeister. »Am Ende gibt es vielleicht endlich eine landesweit einheitliche Regelung.« af

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