nd-aktuell.de / 12.03.2015 / Politik / Seite 13

Kritik an Mediengesetz

Schweriner Landtag erlaubt Wahlwerbung im Privatfunk

Trotz scharfer Kritik von Journalistenverbänden hat sich der Nordosten ein neues Mediengesetz gegeben. Flüchtlingsrat und Kinderschutzbund dürfen nicht in den Landesmedienausschuss.

Schwerin. Private Rundfunksender in Mecklenburg-Vorpommern können wieder Wahlwerbung von Parteien ausstrahlen. Unter anderem dies sieht das neue Landesrundfunkgesetz vor, das der Landtag nun verabschiedet hat. Dies sei seit zehn Jahren nicht möglich gewesen, so der CDU-Abgeordnete Wolfgang Ringguth. Das Gesetz wurde mit der rot-schwarzen Koalition verabschiedet.

Die LINKE scheiterte mit einem Vorstoß zur Ausweitung des elfköpfigen Medienausschusses um Vertreter von Flüchtlingsrat, Kinderschutzbund und Landesseniorenbeirat. Auch soll das Aufsichtsgremium keine 50-Prozent-Quote für Frauen erhalten. Aktuell besteht der Ausschuss aus sechs Frauen und fünf Männern.

Der Grünen-Abgeordnete Johannes Saalfeld kritisierte die Begrenzung der Teilnahme am Medienausschuss auf zwei Wahlperioden. Vor dem Landtagsbeschluss hatten DGB und die Journalistengewerkschaft DJV, kritisiert, ihre Änderungsvorschläge seien nicht einmal diskutiert worden. dpa/nd