Richter stoppen Gastro-Ampel

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Düsseldorf. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine sogenannte Gastro-Ampel als unzulässig eingestuft. Die Warnfunktion der Ampel mit den Farben Grün, Gelb und Rot könne nicht konkreten Tatsachen zugeordnet werden, befand das Gericht am Freitag (Az.: 26 K 4876/13). Vier Gastronomen hatten gegen das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Pilotprojekt geklagt. Es zeigt den hygienischen Zustand eines Restaurants auf Basis der Ergebnisse von Betriebskontrollen an. »Der Verbraucher wird davor gewarnt, einen Betrieb zu betreten, weiß aber gar nicht warum«, kritisierte der Vorsitzende Richter Norbert Chumchal. dpa/nd

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