nd-aktuell.de / 18.03.2015 / Ratgeber / Seite 27

Schaden durch Einkaufswagen

Parkplatzunfall

Ein Einkaufswagen ist kein Auto - daher ist auch nicht die Kfz-Versicherung für Schäden zuständig, den ein rollender Einkaufswagen auf einem Parkplatz an einem anderen Auto verursacht.

So urteilte das Amtsgericht München am 6. Februar 2015 (Az. 343 C 28512/12) in einem Fall aus dem Landkreis Starnberg. Daraufhin muss ein Mann, der den Einkaufswagen wegrollen ließ, der Halterin des beschädigten Autos 1519,91 Euro zahlen.

Der Einkaufswagen machte sich auf dem Parkplatz selbstständig und verursachte an einem in der Nähe abgestellten Kastenwagen Kratzer an der Seitentür. Dessen Besitzerin klagte den Ersatz des Schadens nicht nur bei dem Mann, sondern auch bei dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

Laut Gericht ist die Versicherung nur zuständig, wenn sich ein Unfall bei Betrieb eines Kfz ereignet. Dies war hier nicht der Fall. Der Halter des Autos muss zahlen, da er dafür hätte sorgen müssen, dass der Einkaufswagen nicht wegrollt. AFP/nd