Das entschied das Landgericht Leipzig am 2. Februar 2015 (Az. 7 O 1455/14, Az. 7 O 1928/14 und Az. 7 O 2439/14). Drei Mütter hatten ihren Verdienstausfall eingeklagt. Sie mussten länger als geplant zu Hause bleiben, nachdem sie für ihre Kinder keinen Kitaplatz fanden. Seit 1. August 2013 gibt es bundesweit den Anspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr. Die Stadt Leipzig kam mit dem Ausbau ihrer Kitas nicht nach und muss jetzt dafür zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann in Berufung gehen. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/964982.schadenersatz-fuer-fehlende-plaetze.html