Fortsetzung auch nach dem Erreichen des Rentenalters?

Befristetes Arbeitsverhältnis

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.

Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 11. Februar 2015 (Az. 7 AZR 17/13) verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA).

Der am 21. Januar 1945 geborene Kläger, der seit Vollendung seines 65. Lebensjahres am 21. Januar 2010 gesetzliche Altersrente bezieht, war bei der Beklagten langjährig beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag sah keine Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters vor.

Am 22....


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