Keine Entschädigung für kostenlos Mitreisende

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Karlsruhe. Kostenlos reisende Fluggäste haben bei einer Flugverspätung keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag im Falle eines Kleinkindes entschieden. Die Richter wiesen damit die Revision eines Elternpaares zurück, das für sein Mädchen eine Entschädigung von 250 Euro verlangt hatte. Die Familie hatte eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht. Auf den Rückflug von Palma de Mallorca nach München mussten sie wegen einer Verspätung sechseinhalb Stunden warten. Die Klage war schon in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. dpa/nd

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