Sachsen streicht Extremismusklausel

Linkspartei: Generalverdacht gegen Antifaschisten bleibt

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Dresden. Sachsen hat die Demokratieerklärung in ihrer jetzigen Form abgeschafft. Die Unterzeichnung der Erklärung, mit der Initiativen und Vereine bisher ihre Verpflichtung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekunden mussten, wenn sie staatliche Fördermittel erhalten wollten, entfällt ab sofort. Das teilte die schwarz-rote Regierung am Dienstag mit. Die sogenannte Extremismusklausel betraf zumeist antifaschistische Initiativen. Wer die Unterschrift verweigerte, musste sich den Verdacht gefallen lassen, ein Staatsfeind zu sein.

Der sächsischen Staatskanzlei zufolge wird nach dem Wegfall der Erklärung nun in Begleitschreiben zu den Zuwendungsbescheiden verbindlich geregelt, dass angeblich extremistische Organisationen oder Personen nicht gefördert werden dürfen. Damit folge man der Praxis auf Bundesebene.

Der Linkspartei geht die Neuregelung nicht weit genug. »Der Generalverdacht bleibt und trifft unverändert Initiativen und Projekte, die sich gegen die extreme Rechte, gegen Rassismus und Diskriminierung engagieren«, meinte der demokratiepolitische Sprecher der LINKEN im sächsischen Landtag, Lutz Richter. Die Novelle sei eine bloße Umstellung von Verwaltungsabläufen. Sein Grünen-Kollege Valentin Lippmann sprach dennoch von einen Erfolg. »Allerdings bleibt das staatliche Misstrauen gegen sächsische Demokratieprojekte, die sich nicht selten insbesondere gegen Neonazis engagieren, bestehen.« Agenturen/nd

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