nd-aktuell.de / 19.03.2015 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 9

Gericht verbietet UberPop in Deutschland

Frankfurt am Main. Der Fahrdienstvermittler Uber steht mit seinem Dienst UberPop in Deutschland vor dem Aus. In einer Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Frankfurt dem Unternehmen untersagt, Personenfahrten zu vermitteln. Das Geschäftsmodell sei rechtswidrig, entschied eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Mittwoch. Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, da erstmals das Taxigewerbe gegen Uber geklagt habe, erläuterte ein Justizsprecher. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil kann Berufung eingelegt werden. Schon in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass seiner Auffassung nach Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt. Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst. dpa/nd