Sozialrecht verteidigt

Jörg Meyer über ein Urteil zu chronischer Suchtkrankheit

Ein Alkoholiker erleidet einen schweren Rückfall. Die Folge dieses Sturztrunks: zehn Monate Arbeitsunfähigkeit. Der Mann fliegt raus, fristlos, klagt erfolgreich, bekommt einen Vergleich. Die Lohnfortzahlung übernimmt zunächst die Kasse. Doch die fordert die Kohle vom Arbeitgeber zurück. Es geht vor Gericht, durch alle Instanzen. Das Unternehmen behauptete eine Mitschuld des Beschäftigten an ...


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