Duisburg. Fast fünf Jahre nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg wollen einige Zivilrichter nicht länger auf das Strafverfahren warten. Die dritte Zivilkammer habe den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt, eine Zivilsache zur Loveparade auszusetzen, teilte ein Sprecher des Duisburger Landgerichts am Mittwoch mit. Dabei gehe es um die Frage, ob dem Kläger Prozesskostenhilfe zu gewähren ist. Aus der vierten und achten Kammer gebe es Hinweise, auch mit den Hauptverfahren um Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht abzuwarten. dpa/nd
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