Raucher Adolfs wird nicht zwangsgeräumt

  • Frank Christiansen, Düsseldorf
  • Lesedauer: 2 Min.

Durchatmen für Friedhelm Adolfs (76): Das Düsseldorfer Landgericht hat die für kommenden Dienstag geplante Zwangsräumung seiner Wohnung abgesagt. Eine Räumung wäre für ihn »ein nicht zu ersetzender Nachteil«, weil er für diese Miete in Düsseldorf keine vergleichbare Wohnung finden würde, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Gegen die Entscheidung gebe es kein Rechtsmittel.

Dem Rentner war nach rund 40 Jahren Mietdauer fristlos gekündigt worden, weil er seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt haben soll. Mit seiner Klage gegen die Kündigung hatte Adolfs in zwei Instanzen verloren. Erst der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Februar aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Es muss den Fall nun neu aufrollen. Der Mieter habe durchaus Chancen, die Berufung für sich zu entscheiden. Deswegen müsse das Urteil des Landgerichts im Berufungsverfahren abgewartet werden, hieß es am Mittwoch.

Der Fall hatte zahlreiche Raucher zur Solidarität mit Adolfs veranlasst. Der Rentner war zu einer Ikone für den Widerstand gegen eine Verschärfung des Nichtraucherschutzes geworden und laut seinem Anwalt zum »zweitbekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt«. Adolfs konnte einen Teil seiner Prozesskosten aus Spenden finanzieren.

Hinter seiner Misere hatte der Rentner wirtschaftliche Interessen vermutet: Seine Wohnung solle wohl, wie der Rest des Hauses, in lukrativen Büroraum umgewandelt werden. Die Vermieterin hatte dies zurückgewiesen: Ihr ehemaliger Hausmeister habe auch im Ruhestand zu günstigen Konditionen im Haus in seiner früheren Dienstwohnung bleiben dürfen. Adolfs habe es ihr aber nach dem Tod seiner Frau mit der Verpestung des Hausflurs durch Rauch »gedankt«, der von der Wohnung in den Flur dringe. Nachbarn hätten sich beschwert. »Wie in einer Räucherkammer« habe es gerochen, hatte ihr Makler ausgesagt.

Das Landgericht habe den Fall nicht umfassend aufgeklärt, hatte der Bundesgerichtshof bemängelt. Es sei ein Rätsel, wie das Gericht ohne Ortstermin, weitere Zeugen aus dem Haus oder einer Schadstoffmessung zum Ergebnis habe kommen können, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Die Vorinstanzen hatten das Vorgehen der Vermieterin dagegen gebilligt. Es sei ein »schwerwiegender Pflichtverstoß«, dass der Witwer nicht gelüftet und seine Aschenbecher nicht geleert habe.

Der Bundesgerichtshof hatte an beide Parteien appelliert, den Rechtsstreit durch eine Einigung zu beenden. Man müsse schließlich »die Kirche auch im Dorf lassen«. Doch der nun vereitelte Versuch, mit der Zwangsräumung noch vor einem rechtskräftigen Urteil Fakten zu schaffen, deutet auf verhärtete Fronten hin. dpa

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