Online-Händler: Versandkosten deutlich machen
Wettbewerbsverstoß
Online-Versandhändler müssen dafür sorgen, dass auf Preisvergleichslisten im Internet auch die Versandkosten unmittelbar erkennbar sind. Es reicht nicht aus, wenn die Versandkosten lediglich über einen Mouseover-Link sichtbar werden.
Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über eine dementsprechende Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 13. Juni 2014 (Az. 315 O 150/14).
Der verhandelte Fall: Ein Anbieter verkaufte im Internet wie sein Mitbewerber Sonnenschirme und Zubehör. Er monierte, dass die andere Firma auf Preisvergleichsli...
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