Über die rechtliche Situation für Arbeitnehmer informiert nachfolgend die Deutsche Anwaltauskunft (DAV):
»Die Kleidung gehört zur Ordnung im Betrieb, die der Chef vorgibt«, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Dieses Recht hat aber dort Grenzen, wo das Recht auf Selbstverwirklichung beschnitten wird.
Zuweilen beteiligen sich die Unternehmen an den Kosten für die Dienstkleidung, oder aber die Ausgaben sind steuerlich absetzbar. »Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Dienstkleidung Uniformcharakter hat, also in der Freizeit nicht getragen werden kann«, erklärt dazu Swen Walentowski weiter. DAV/nd
Weitere Informationen über Dienstkleidung und Kleiderordnung sowie die rechtlichen Bedingungen finden Sie in einem Filmbeitrag unter https://anwaltauskunft.de/videos/beruf/dienstkleidung-was-der-chef-verlangen-darf.