AK Vorrat warnt SPD vor »Betrug am Wähler«
Berlin. Nach der Ankündigung von Justizminister Heiko Maas, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen zu wollen, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung der SPD-Führung »Wählertäuschung« vorgeworfen. So habe die SPD vor der Europawahl die Unvereinbarkeit einer flächendeckenden anlasslosen Speicherung mit europäischen Grundrechten betont, sich klar gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und die Aufhebung aller VDS-Gesetze in den EU-Mitgliedsstaaten gefordert, erklärte Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten für rechtswidrig erklärt. In Deutschland war ein Gesetz bereits 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Das Unverständnis bei Datenschützern für den Vorstoß der Bundesregierung in die Gegenrichtung ist entsprechend groß. nd
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