nd-aktuell.de / 26.03.2015 / Politik / Seite 5

Nachlässig beim Naturschutz

EU droht Deutschland mit Strafzahlung

Berlin. Wegen Versäumnissen beim Naturschutz droht Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Der EU-Umweltkommissar Karmenu Vella ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, weil es erhebliche Rückstände beim Ausweisen spezieller Naturschutzgebiete gibt. Das Umweltministerium bestätigte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Bericht der »Mitteldeutschen Zeitung«. Im Falle einer Verurteilung drohe Deutschland die Zahlung eines Zwangsgeldes.

Zum Schutz der europäischen Tier- und Pflanzenwelt sind alle EU-Staaten aufgerufen, Vogelschutzgebiete und sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Areale (FFH) auszuweisen und Maßnahmenpläne für deren Erhalt vorzulegen. Diese sollen im Rahmen des Projekts »Natura 2000« europaweit miteinander vernetzt werden. Obwohl die sechsjährige Frist dafür bereits im Jahr 2010 auslief, hat Deutschland erheblichen Nachholbedarf: Rund 2800 von 4700 potenziellen Schutzgebieten wurden nicht rechtzeitig ausgewiesen, bei mehr als der Hälfte fehlen die geforderten Maßnahmenpläne.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Steffi Lemke sprach von einem skandalösen Vorgang. Martin Hofstetter von Greenpeace beklagte, bis heute seien in keinem einzigen Schutzgebiet der Nord- und Ostsee die europäischen Vorgaben umgesetzt worden.

Die Bundesregierung sieht jedoch die Bundesländer in der Pflicht. Der Bund sei nur für 8 der 4700 Areale zuständig, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums. Zu den Gründen für die Verzögerungen seitens der Länder wollte sich der Sprecher nicht äußern. Insider vermuten unter anderem personelle Engpässe in den Landesbehörden. dpa/nd