nd-aktuell.de / 26.03.2015 / Sport / Seite 19

Ein Urteil schreckt den Fußball auf

Gegen Vertragsbefristung: Profi Müller klagt mit Erfolg

Mainz. Ein Gerichtsurteil zur Befristung von Verträgen im Profisport hat den deutschen Fußball aufgeschreckt. Das Arbeitsgericht Mainz hat am Dienstag entschieden, dass im Fall des früheren Bundesligatorwarts Heinz Müller die Befristung von Arbeitsverträgen auch im Profisport nur dann zulässig ist, wenn sie eine Gesamtdauer von zwei Jahren nicht überschreitet oder wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt - etwa das ausdrückliche Einverständnis eines Spielers oder »die Eigenart der Arbeitsleistung«, wie es im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge heißt. »Es gibt durchaus Juristen, die diese Einschätzung teilen. Wir haben die Liga schon vor Jahren auf diese Problematik hingewiesen«, sagte Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VdV.

Die Vereine indes befürchten scheinbar, ihre Spieler nicht mehr wie bisher mit einem Zwei- oder Dreijahresvertrag nach dem anderen ausstatten zu können, sondern sie stattdessen bis zur Rente bezahlen zu müssen. Diese Sorge teile er »voll und ganz«, sagte der für Rechtsfragen zuständige DFB- Vizepräsident Rainer Koch gegenüber »Sport1«. Klubs und Verbände setzen darauf, dass das Arbeitsgerichtsurteil im Fall Müller von der nächsten Instanz ausgehebelt wird.

All jene, die am Fußball gut verdienen, melden sich zu Wort: Der Profisport sei so speziell, dass allein darin schon ein sachlicher Grund für befristete Verträge liege. »Man kann den Profisport nicht mit anderen Branchen vergleichen, weil ein Sportler nur eine begrenzte Zeit seinen Beruf ausüben kann. Auch deshalb verdienen Fußballer viel mehr Geld als normale Angestellte«, wird Sportrechtsanwalt Christoph Schickhardt in »Bild« zitiert: »Das Gericht hat diese Besonderheit der Branche offenbar nicht gewürdigt. Für mich ist klar: Das Urteil kann so keinen Bestand haben.«

Als Ausweg aus dem Grundsatzstreit fordert die Spielergewerkschaft VdV (Vereinigung der Vertragsfußballspieler) nicht zum ersten Mal einen Tarifvertrag für Fußballer. »Rechtssicherheit kann man nur durch einen Tarifvertrag schaffen. Der Fußball kann kein Interesse daran haben, dauerhaft in einer solchen Unsicherheit zu leben«, meinte Baranowsky.

Junge, aufstrebende Spieler profitieren bisher von befristeten Verträgen, weil diese ihnen Vereinswechsel und steigende Verdienstmöglichkeiten eröffnen. Ältere Spieler, die wie der frühere Mainzer Torwart im Jahr 2012 kurz vor dem Karriereende stehen, haben dagegen ein Interesse an einer langfristigen Bindung. Der damals 34-Jährige unterschrieb 2012 noch einmal einen Zweijahresvertrag und klagte später erfolgreich auf »Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis«. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, stünde er wieder bei Mainz 05 unter Vertrag - obwohl er seine Karriere schon 2014 beendet hat. Mainz 05 hat bereits angekündigt, vor das Landesarbeits- und notfalls vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen. nd/Agenturen