nd-aktuell.de / 26.03.2015 / Politik / Seite 2

Die Datenkrake wird größer

Verfassungsschutzreform der Bundesregierung steht in der Kritik

Aert van Riel
Der Verfassungsschutz hat bei der Mordserie des rechtsradikalen NSU versagt. Nun beschloss das Bundeskabinett eine Reform des Inlandsgeheimdienstes.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) meint, den staatlichen Kampf gegen Neonazis vor allem durch Veränderungen in der Verwaltung verbessern zu können. Ein am Mittwoch gefasster Kabinettsbeschluss soll die Zusammenarbeit der sogenannten Verfassungsschützer in Bund und Ländern ändern. Sie werden demnach zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet. Vorgesehen ist zudem, die Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Zentralstelle zu stärken und ihm eine koordinierende Funktion im Netz der Behörden zu geben. Das Bundesamt soll auch gegen den Willen des betroffenen Bundeslandes Beobachtungen anordnen können.

Für den Einsatz von V-Leuten sind neue Regeln geplant. Die Spitzel sind in der rechten Szene aktiv und haben die Aufgabe, Informationen an den Verfassungsschutz weiterzugeben. Wer etwa zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, scheidet nach dem Willen der Bundesregierung künftig als Spitzel aus. Der Einsatz von V-Leuten soll zudem auf »extremistische« Gruppen begrenzt werden, von denen Gewalt ausgeht oder ausgehen könnte. Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch mögliche Straffreiheit bei kleineren, »szenetypischen« Delikten vor. Ein Beispiel ist das Zeigen des Hitlergrußes. De Maizière räumte ein, dass V-Leute oft Menschen seien, »mit denen man sonst nicht so gerne zusammenarbeiten möchte«. Der Minister nannte sie aber für Einblicke in »extremistische Milieus« unverzichtbar.

Die Bundesregierung sah sich zu Änderungen beim Verfassungsschutz gezwungen, weil die rassistischen Morde des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) ein schlechtes Licht auf die Arbeit der Sicherheitsbehörden geworfen hatten. Die Terroristen sollen zehn Morde und mehrere Sprengstoffanschläge in den Jahren 1999 bis 2007 begangen haben.

Debatten über die Reform dürfte es wegen des föderalen Systems noch zwischen Bund und Ländern geben. Letztere sind für Polizei und Verfassungsschutz zuständig. Daran erinnerte nun der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der rheinland-pfälzische Ressortchef Roger Lewentz (SPD). »Diese Kompetenzen haben die Väter des Grundgesetzes aus guten Gründen den Bundesländern und nicht zentralistisch dem Bund übertragen. An dieser Aufteilung wollen wir auch in Zukunft festhalten«, sagte Lewentz.

Auch die ansonsten eher zurückhaltende Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff meldete sich kritisch zu Wort. Die CDU-Politikerin hatte »erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken«. Denn die Reform weiche den Datenschutz bei den Nachrichtendiensten auf. Die Auswirkungen auf den Schutz persönlicher Daten wären »gravierend«. Mit der Reform sollen nämlich im Rahmen des Datenaustausches zwischen dem Bundesamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz Daten zu sogenannten Extremisten umfangreicher als bisher in einer gemeinsamen Datenbank gespeichert werden.

Die Landesämter sollen künftig alle »relevanten Daten« an das Bundesamt als Zentralstelle übermitteln. Bislang waren die Landesämter nur dazu verpflichtet, jene Daten weiterzugeben, die nach ihrem Ermessen für das Bundesamt »erforderlich« waren. Voßhoff monierte, dass »bisherige Schranken für die Datenverarbeitung in zentralen Dateien zu großen Teilen wegfallen«. Sie verlangte eine grundsätzliche gesetzliche Klärung, über welchen Personenkreis die Nachrichtendienste überhaupt Daten erheben und speichern dürfen.

Grundsätzliche Kritik an den Vorhaben der Großen Koalition kam von der Linkspartei. André Hahn, Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste, wies darauf hin, dass auch weiterhin der Einsatz von V-Leuten möglich sein wird. »Von ihnen begangene Straftaten rechtlich absichern zu wollen, ist mit Sicherheit der falsche Weg und schon gar nicht die Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Ausschusses«, erklärte der LINKE-Politiker. Er forderte, dass der Bund die V-Leute schnellstmöglich abschalten sollte - so wie es Rot-Rot-Grün in Thüringen kürzlich angekündigt hat.

Zahlreiche Spitzel hatten auch im direkten Umfeld des NSU agiert. Trotzdem konnten die Nazis in den Untergrund abtauchen und Migranten in Deutschland ermorden, ohne dabei aufzufliegen. Skandalös war etwa die Rolle des Thüringer V-Mannes Tino Brandt. Er hatte während des NSU-Prozesses in München ausgesagt, vom Verfassungsschutz vor Polizeidurchsuchungen gewarnt worden zu sein. Zudem hatte Brandt Geld des Landesamtes für Verfassungsschutz an die untergetauchten Terroristen weitergegeben. Der Inlandsgeheimdienst glaubte, dass sich Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe mit dem Geld falsche Pässe besorgen. Die Behörde wollte so an die »Tarnidentitäten« des Trios herankommen. Dieser Plan schlug aber fehl.