nd-aktuell.de / 26.03.2015 / Kommentare / Seite 4

Polizeigewalt darf nicht anonym bleiben

Anna Luczak über die Europäische Petition für die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen

Anna Luczak

Ein Video zeigt Demonstrant_innen - und polizeiliche Übergriffe. An verschiedenen Orten, in mehreren Ländern. Die Bilder offenbaren: Es gibt länderübergreifend dieselben Schwierigkeiten, rechtswidrige Übergriffe durch die Staatsgewalt aufzuklären. Für die gewalttätigen Polizist_innen ist es - vor allem wegen der fehlenden Kennzeichnung - ein Leichtes, sich hinter der Anonymität einer Einsatzgruppe zu verstecken. Deshalb ist die Einführung einer derartigen Ausweisungs- und Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt_innen für die Verbesserung der Kontrolle polizeilichen Handelns unabdingbar.

Seit November 2014 werden - initiiert von der Vereinigung europäischer demokratischer Rechtsanwälte (EDA - European Democratic Lawyers/EDL) - Unterschriften für eine Petition gesammelt, die diese Jahrzehnte alte Forderung aus der Bürgerrechtsbewegung aufnimmt. Mit der Petition an die Europäische Kommission und die Kommission für Menschenrechte des Europäischen Parlaments soll erreicht werden, dass eine entsprechende EU-Richtlinie bzw. ein Rahmenbeschluss erlassen wird, an den die EU-Mitgliedsstaaten gebunden wären.

Diese europäische Regelung soll eine generelle Identifizierungspflicht aller Polizeikräfte beinhalten. Realisiert werden soll das zum einen durch klare Vorgaben für die Kennzeichen. Sie sollen eine einfache und erkennbare Identifizierung ermöglichen, indem Größen- und Maßangaben bestimmt werden. Zum anderen ist eine Pflicht für Beamt_innen vorgesehen, sich auf Anfrage hin auszuweisen. In der angestrebten Regelung soll auch festgelegt werden, dass bei Verletzung dieser Pflichten Sanktionen verhängt werden.

Der Zusammenhang zwischen unrechtmäßiger Polizeigewalt und Anonymität von Polizist_innen liegt auf der Hand: Nach den Prinzipien des europäischen Strafrechts sind strafrechtlich einzelne Personen zur Verantwortung zu ziehen, nicht Institutionen. Wenn nicht ermittelt werden kann, welche Person gehandelt hat, kann auch keine Strafverfolgung greifen. Dies spielt eine besonders große Rolle bei Gewalthandlungen, die aus sogenannten geschlossenen Einheiten heraus begangen werden, die bei »Großlagen«, eben zum Beispiel bei Versammlungen, eingesetzt werden. Denn deren Angehörige können oftmals aufgrund ihrer Ausstattung mit Schutzanzügen und Helmen nicht voneinander unterschieden werden, weil überhaupt keine persönlichen Merkmale wie Haarfarbe oder Gesichtszüge erkennbar sind. Deshalb ist hier wegen der fehlenden Kennzeichnung sowohl die Aufklärungsquote niedrig als auch die Dunkelziffer hoch. Wer nicht weiß, wer ihn oder sie geschlagen hat, wird vermutlich keine Anzeige erstatten - wer es dennoch tut, wird relativ sicher gleichwohl keine Aufklärung erreichen.

Die Kampagne sieht eine besondere Gefahr darin, dass in Zeiten zunehmender sozialer Proteste die Repression und auch die Gewalttätigkeit der polizeilichen Einsatzkräfte zunimmt. Befürchtet wird, dass solche ungesetzliche Gewalt, wenn sie wegen der fehlenden Identifizierung ungesühnt bleibt, weitreichende gesellschaftliche Folgen mit sich bringt. Im Text der Petition wird die Erwägung angestellt, dass es deswegen zu einer Beeinträchtigung von Grundrechten - den Grundrechten auf Versammlungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit und der Freiheit, sich sicher bewegen zu können - kommen kann. Es liegt auf der Hand, dass Bürger_innen, die befürchten müssen, Opfer polizeilicher Gewalt zu werden, unter diesen Umständen auf die Wahrnehmung ihres Demonstrationsrechts verzichten.

Die Kampagne zur Vorlage der Petition, die von sehr vielen Bürgerrechts- und zivilgesellschaftlichen Organisationen in den verschiedenen EU-Staaten unterstützt wird, ist notwendig geworden, weil trotz Ankündigungen einzelner Staaten und eines Aufrufs des Europäischen Parlaments seit Jahren auf gesetzlicher Ebene keine Verbesserung in Sicht ist. In Deutschland sind zwar zwischenzeitlich in diesem Bereich in einzelnen Bundesländern positive Entwicklungen zu verzeichnen, eine verpflichtende Kennzeichnung für alle Polizist_innen, egal welcher Einheit, auf gesetzlicher Grundlage ist jedoch weiterhin die große Ausnahme.

Das Video zur Kampagne kann angesehen werden unter: www.police-identification-europe.org[1]

Links:

  1. http://www.police-identification-europe.org