DGB fordert Verbandsklagerecht für Mindestlohnumsetzung

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Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert weitere Regelungen für das Mindestlohngesetz. Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte der: »Wir brauchen flankierende gesetzliche Maßnahmen außerhalb des Mindestlohngesetzes, damit der Mindestlohn bei allen ankommt.« So müsse im Arbeitsgerichtsgesetz die Beweislastumkehr für Mindestlohnansprüche und ein Verbandsklagerecht geregelt werden, sagte Körzell und fügte hinzu: »Durch das Verbandsklagerecht kann der Druck, dem der einzelne Arbeitnehmer ausgesetzt ist, minimiert werden, wenn es sich um Arbeitgeberstrategien zur Umgehung des Mindestlohns handelt.« Am Mittwoch hatte sich erneut eine Arbeitsgruppe von Arbeitgebern und Gewerkschaften im Bundesarbeitsministerium getroffen, um über mögliche Mindestlohnänderungen zu beraten. dpa/nd

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