Kündigungsschutz nach künstlicher Befruchtung

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Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat den Kündigungsschutz von Frauen nach einer künstlichen Befruchtung gestärkt. Bei einer Schwangerschaft nach der Befruchtung außerhalb des Körpers greife das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot sofort nach der Einsetzung der befruchteten Eizelle und nicht erst mit ihrer erfolgreichen Einnistung, teilte das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag mit (2 AZR 237/14). Damit war eine Frau aus Sachsen mit ihrer Klage auch in der letzten Instanz erfolgreich. Der Angestellten einer Versicherungsvertretung war am 31. Januar 2013 gekündigt worden. Zuvor hatte sie ihren Chef über die künstliche Befruchtung informiert. dpa/nd

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