Kassierer und Kriminelle

Die NPD erhält 1,4 Millionen Euro aus der Parteienfinanzierung und hat erneut mit der Justiz zu tun

  • Lesedauer: 3 Min.
Der Europaabgeordnete der NPD und ehemalige Parteivorsitzende Udo Voigt könnte erneut seine Immunität verlieren.

Berlin. Während sich das NPD-Verbotsverfahren noch mindestens dieses Jahr hinzieht, kassiert die neonazistische Partei weiter staatliche Gelder: Die NPD erhält für das Jahr 2014 rund 1,4 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Das geht aus einer Unterrichtung des Bundestags vor, in der die jeweiligen öffentlichen Leistungen an die Parteien aufgeführt sind. Neben der NPD erhalten auch 19 andere Parteien staatliche Gelder. Für jede erhaltene Stimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen gibt es 85 Cent, ab vier Millionen Stimmen 70 Cent. Mindestens muss dafür bei Europa- oder Bundestagswahlen ein halbes Prozent erreicht werden, bei Landtagswahlen ein Prozent.

Und auch juristisch sorgen die Nazis weiter für Schlagzeilen. So hat die »Platzhirsch«-Kampagne der Jungen Nationaldemokraten (JN), dieJugendorganisation der NPD, in sächsischen Schulen ein Nachspiel: Am Mittwoch durchsuchten Beamte des Operativen Abwehrzentrums (OAZ) zur Bekämpfung von Rechtsextremismus sechs Wohnungen wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch, wie die Staatsanwaltschaft Chemnitz mitteilte. JN-Mitglieder hatten im vergangenen Jahr wiederholt Schulen aufgesucht und dort unerlaubt die Schülerzeitung »Platzhirsch« und politisches Werbematerial verteilt.

Bei der Durchsuchung wurde den Angaben zufolge diverses Beweismaterial wie Laptops und Mobiltelefone sichergestellt. Diese werden nun bei den jeweiligen Strafverfahren, die beim Amtsgericht Chemnitz anhängig sind, ausgewertet. Nach Angaben der NPD wurde auch die Wohnung des NPD-Landesvorsitzenden Holger Szymanski durchsucht.

Derweil soll die Immunität des NPD-Europaabgeordneten Udo Voigt aufgehoben werden. Dazu liegen zwei Anträge vor, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Büro von EU-Parlamentspräsident Martin Schulz erfuhr. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft dem früheren NPD-Vorsitzenden Voigt vor, bei einem Neujahrsempfang der Partei im Januar dieses Jahres den Holocaust geleugnet zu haben. Hintergrund eines zweiten Antrags ist nach Angaben aus Brüssel ein von Voigt angestrengtes Revisionsverfahrens gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin.

Dieses hatte ihn im vergangenen Jahr wegen gemeinschaftlicher Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Anklage bezog sich auf einen Terminplan der NPD zur Fußball-WM 2006. Er zeigte auf dem Titel einen Fußballer mit der Rückennummer des dunkelhäutigen Fußballspielers Patrick Owomoyela. Im Text dazu hieß es »Weiß - Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!«.

Nach Angaben aus dem EU-Parlament widerspricht der Rechtsanwalt von Voigt dem zweiten Antrag mit der Begründung, dass durch die Aufhebung der Immunität Voigts Arbeit als Abgeordneter behindert würde. Dies wird von Juristen im Parlament allerdings anders gesehen. Die Straftat sei vor Beginn der Mandatszeit begangenen worden, heißt es. Voigt müsse sich für sein Verhalten vor Beginn des Mandats strafrechtlich verantworten.

Im nächsten Schritt wird sich nach Angaben des Sprechers von Parlamentspräsident Schulz (SPD) der zuständige Rechtsausschuss mit den zwei Anträgen auf Aufhebung der Immunität befassen. Die Ausschussmitglieder werden dann einen Berichterstatter benennen, Voigt anhören und eine Empfehlung für das Plenum aussprechen. Agenturen/nd

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