Schonfrist für Datschen läuft aus

Ostdeutsche Freizeitgrundstücke verlieren ihre Sonderregelung zum Kündigungsschutz

  • Lesedauer: 2 Min.
Das rot-rot regierte Brandenburg hatte sich für einen weiteren Kündigungsschutz der ostdeutschen Datschen ausgesprochen - vergeblich. Der Bundestag lehnte die Initiative ab.

Berlin. Der besondere Kündigungsschutz für ostdeutsche Datschen-Grundstücke wird nicht verlängert. Der Bundestag stimmte am Donnerstagabend mit der Mehrheit der Großen Koalition gegen einen Gesetzentwurf aus dem Bundesrat. Die Länderkammer hatte sich auf Initiative des rot-rot regierten Brandenburgs dafür stark gemacht, den im Herbst auslaufenden Kündigungsschutz um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 zu verlängern. Darüber hinaus sah der Gesetzentwurf vor, dass der jeweilige Nutzer beim Verlust des Grundstücks nicht auch noch für den Abriss des Wochenendhauses aufkommen muss.

Zu DDR-Zeiten abgeschlossenen Nutzungsverträge für die Freizeitgrundstücke waren nahezu unkündbar. Nach dem Mauerfall wurde eine Übergangsfrist für diese Sonderregelung beschlossen, die jedoch im kommenden Oktober ausläuft. Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (Linkspartei) hatte wiederholt für eine verlängerte Schonfrist geworben, aber im Bundestag fand er dafür keine Mehrheit. Das Parlament lehnte seinen Gesetzentwurf ab - ohne weitere Debatte. Dem Vernehmen nach war zuvor in der Linksfraktion darüber diskutiert worden, eine namentliche Abstimmung über den Antrag zu verlangen. Dies setzte sich jedoch nicht durch.

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer, einer Interessengemeinschaft der Datschenbesitzer, fürchtet, dass die Grundstückseigentümer den Hausbesitzern kündigen, um die Parzellen dann neu zu vermieten, und so die Pacht zu erhöhen. Die Kündigung könnte außerdem jenen drohen, deren Datschen auf attraktivem Bauland stehen.

»Im Vertrauen auf den Fortbestand ihrer Nutzungsrechte haben Nutzerinnen und Nutzer zum Teil erhebliche Investitionen in Errichtung und Ausbau von Baulichkeiten getätigt«, hieß es im Antrag der Bundesländer. »Erholungsgrundstücke im Beitrittsgebiet hatten für ihre Nutzerinnen und Nutzer einen beträchtlichen sozialen, insbesondere ideellen Stellenwert. Diesen haben die noch fortbestehenden Nutzungsverhältnisse im Wesentlichen auch heute noch.«

Dagegen plädierten die zuständigen Ausschüsse im Bundestag für eine Ablehnung der Initiative: Im Wirtschaftsausschuss empfahlen Union und SPD gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der Grünen die Ablehnung. Ebenso votierte der Tourismus-Ausschuss und der federführende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Die LINKE-Abgeordnete Birgit Wöllert hatte zuvor darauf hingewiesen, dass allein in Brandenburg rund 100 000 Datschen betroffen seien, in ganz Ostdeutschland wird die Zahl auf 500 000 geschätzt. Nachdem sich die Länderkammer mehrheitlich für die Verlängerung der Schonfrist ausgesprochen hatte, war eine mögliche Mehrheit im Bundestag von Finanzminister Markov als »ein gutes Zeichen für das Zusammenwachsen zwischen Ost und West« bezeichnet worden. Dieses blieb nun versagt. Agenturen/nd

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