Gericht stärkt Rechte von Samenspendern
Karlsruhe. Ein lesbisches Paar darf den Samenspender bei der Adoption des Kindes nicht übergehen. Ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, anstelle der Lebensgefährtin der Mutter die rechtliche Vaterschaft für das Kind zu übernehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Eine Beteiligung des Vaters am Adoptionsverfahren sei aber nicht erforderlich, wenn er die rechtliche Vaterstellung von vornherein nicht einnehmen will, wie dies beispielsweise bei einer anonymen Samenspende der Fall sei. Im konkreten Fall hatte ein lesbisches Paar aus Berlin mit Hilfe einer Samenspende ein Kind gezeugt. Die Lebenspartnerin der Mutter wollte das im November 2010 geborene Kind adoptieren. Eine Zustimmungserklärung des Samenspenders zur Adoption hatte sie nicht vorgelegt. Wegen der fehlenden Zustimmung des Samenspenders lehnte das Familiengericht den Adoptionsantrag ab, was das BGH nun bestätigte. epd/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.