nd-aktuell.de / 28.03.2015 / Brandenburg / Seite 13

Kritik an Suche nach Zimmern

Berlins oberster Datenschützer Alexander Dix hält die flächendeckende Fahndung nach Ferienwohnungen mit einer Computersoftware für unzulässig. Mehrere Bezirkspolitiker hatten sich dafür eingesetzt, mit einer speziellen Software Angebote für Ferienwohnungen im Internet aufzuspüren. Das Programm soll Vermittlungsportale wie Airbnb auslesen. Der Einsatz einer Software zur Rekonstruktion der Adressen sei jedoch nur bei einem Anfangsverdacht zulässig, sagte Dix dem »Spiegel«. Die meisten Inserenten nennen nicht die genaue Adresse. dpa/nd