nd-aktuell.de / 31.03.2015 / Brandenburg / Seite 12

35 Geschäfte missachten Verkaufsverbot

Potsdam. In Potsdam haben sich am Wochenende mehrere Einzelhändler über das gerichtliche Verbot des Sonntagsverkaufs hinweggesetzt. Das Ordnungsamt der Stadt sei nach Beschwerden gegen 35 Geschäfte, darunter auch zwei Möbelhäuser, vorgegangen, die am 29. März geöffnet hatten, berichten die »Potsdamer Neuesten Nachrichten«. Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz können mit bis zu 5000 Euro Geldbuße geahndet werden.

Die Gewerkschaft ver.di wolle wegen unlauteren Wettbewerbs und unerlaubter Wettbewerbsvorteile für diese Geschäfte die höchstmögliche Strafe durchsetzen, hieß es. Damit dlrohe den Händlern der Einzug der erzielten Tagesumsätze.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Mittwoch die Verordnung für den Sonntagsverkauf im Jahr 2015 in Potsdam außer Vollzug gesetzt, weil die zulässige Höchstzahl von sechs verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr überschritten werden sollte. Darüber hatte sich die Stadt am Freitag mit einer sogenannten Allgemeinverfügung für den 29. März hinwegsetzen wollen. Dies wurde der Stadt am Samstag verboten. Die Stadt hatte wie in den Vorjahren für 2015 erneut zehn statt verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Durch den Gerichtsbeschluss ist die gesamte Potsdamer Verordnung für den Sonntagsverkauf 2015 nichtig. Damit bleiben möglicherweise nun alle Geschäfte in in der Stadt das ganze Jahr über sonntags zu. epd/nd