nd-aktuell.de / 01.04.2015 / Ratgeber / Seite 27

Auf der Geschäftsreise versichert?

Leserfrage

Ich reise bald für eine internationale Firma nach Asien. Bin ich dort bei einem Unfall oder plötzlicher Krankheit abgesichert? Bernhard O., Cuxhaven

Es antwortet Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung.

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, für das Wohl ihrer Mitarbeiter auf Geschäftsreisen zu sorgen. Aufgrund der sogenannten Fürsorgepflicht müssen sie mögliche Zusatzkosten übernehmen - etwa wenn ein gesetzlich versicherter Mitarbeiter plötzlich erkrankt und mit dem Zielland kein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Durch unterschiedliche Vergütungssätze in den einzelnen Ländern kommt es oft zu Deckungslücken. Auch diese Kosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Deshalb schließen viele Unternehmen für ihre Mitarbeiter eine Geschäftsreiseversicherung ab. Diese erhalten auf der ganzen Welt Unterstützung bei Unfällen, Krankenrücktransporten sowie medizinischer Versorgung vor Ort.

Die Versicherung springt auch bei Unfällen ein, die nicht direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, abends oder in der Freizeit. Neben Policen zu Unfall- und Auslandskrankenschutz können noch andere Reiserisiken, etwa Haftpflichtschäden, Gepäckverlust, sogar Entführung, abgesichert werden.