Entschädigung für Stromlieferanten

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Der Betreiber einer Photovoltaikanlage erhält eine Entschädigung, weil der Netzbetreiber wegen eines überlasteten Stromnetzes nicht die komplette Leistung abgenommen hatte.

Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 16. Januar 2015, Az. 7 U 42/14) bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Münster. Die Entscheidung betrifft allerdings nur Fälle, die unter das bis zum 31. Juli 2014 geltende Energieeinspeisungsgesetz (EEG) fallen. Seitdem gilt eine neue Entschädigungsregel.

Bei dem Streitfall hatte der Netzbetreiber den Strom nur unter einem Vorbehalt abgenommen. Bei der Gefahr einer Überspannung sollte die Anlage des Klägers aus Borken gedrosselt werden. Im Winter 2012/2013 war das mehrmals der Fall.

Dieser Vorb...


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