Kündigungsschutz gilt für alle nach einem Betriebsübergang
Landesarbeitsgericht urteilt
Wird bei einem Betriebsübergang Kündigungsschutz für die Beschäftigten versprochen, muss dieser für alle gelten. Eine entsprechende Vereinbarung darf nicht Arbeitnehmer ausnehmen, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber widersprochen haben.
Zu dieser Entscheidung kam das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin in einem am 17. Februar 2015 bekanntgegebenen Urteil (Az. 7 Sa 1619/14).
Im konkreten Fall bekam eine Bankangestellte Recht. Ihr Arbeitgeber hatte einen Geschäftsbe...
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