Vorhersagen unmöglich

Beschneidung ärztlicher Schweigepflicht soll nach Politikerwillen Katastrophen vorbeugen

  • Silvia Ottow
  • Lesedauer: 4 Min.
Wer zum Arzt geht, kann sich darauf verlassen, dass der Inhalt der Konsultation unter vier Augen bleibt. Dafür gibt es gute Gründe. Momentan wird darüber diskutiert, dieses Patientenrecht auszuhebeln.

Die Verschwiegenheit eines Arztes ist eine alte Geschichte. Sie steht bereits im berühmten Eid des Hippokrates. Diese Zusammenfassung ethisch-medizinischer Grundsätze wird dem griechischen Arzt von der Insel Kos zugeschrieben. Noch heute rezitiert man bei feierlichen Prozeduren weltweit daraus, obgleich manche Textstellen der wissenschaftlichen Entwicklung längst nicht mehr standhalten. »Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgange mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren«, heißt es darin.

Liest man genau, macht auch der Urvater der medizinischen Wissenschaft mit dem Nebensatz »das man nicht weiterreden darf« eine Einschränkung in seinem Grundsatz - so als ahnte er gleichsam, dass sich aus einem Dialog zwischen Arzt und Patient Erkenntnisse ergeben könnten, die man besser nicht für sich behält, weil sie von erheblicher Konsequenz sind und andere Menschen in Gefahr bringen könnten. Das mag es auch schon zu einer Zeit gegeben haben, als Flugzeuge noch nicht existierten und Depressionen nicht erforscht waren. Heute unterliegen neben anderen Berufen vor allem Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Apotheker, Pflegekräfte oder der Rettungsdienst einer strengen, im § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelten Schweigepflicht. Damit soll das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen gestärkt, seine Intimsphäre geschützt und sein Vertrauen in den Arzt - unabdingbar für eine Heilung - gestärkt werden.

Doch wie zu Zeiten von Hippokrates dürfen die zur Verschwiegenheit Verpflichteten Auskunft geben, »wenn sie von der Schweigepflicht entbunden worden sind oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes vor schweren Schäden erforderlich ist, etwa wenn ein Patient gegenüber seinem Arzt konkrete Absichten äußert, schwerste Straftaten zu begehen«, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Frank Ulrich Montgomery. Geregelt ist das in der Vorschrift des § 34 des StGB über den rechtfertigenden Notstand.

Einigen Politikern, die sich nach der Flugzeugtragödie mit 150 Toten zu schnellen Aktionen veranlasst sehen, reicht das nicht. »Piloten müssen zu Ärzten gehen, die vom Arbeitgeber vorgegeben werden. Diese Ärzte müssen gegenüber dem Arbeitgeber und dem Luftfahrtbundesamt von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden sein«, forderte der CDU-Verkehrspolitiker Dirk Fischer. Auch sein CSU-Kollege Ulrich Lange will handeln. »Verfahren der flugmedizinischen Untersuchungen, Meldepflichten und Zuständigkeiten müssen hinterfragt werden«, betonte der verkehrspolitische Sprecher der Unions-Fraktion. Thomas Prinz vom Arbeitgeberverband plädierte im »Tagesspiegel« für eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht in bestimmten Fällen. »Wenn Arbeitnehmer, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, psychische Probleme haben, sollte eine unabhängige staatliche Stelle davon erfahren«, argumentierte er. Dies könne etwa das Gesundheitsamt sein. Das gleiche gelte für Seuchen.

Ulrich Montgomery hält das für eine gefährliche und leichtfertige Diskussion. Auch die Vereinigung Cockpit (VC) ist klar gegen eine Aufweichung der Schweigepflicht für Piloten. »Wenn mein Arzt von der Schweigepflicht entbunden ist, werde ich ihm gegenüber kein Problem ansprechen, weil immer die Angst vorm Fluglizenzentzug mitschwingt«, so Schulz. »Besteht die Schweigepflicht, kann der Arzt dagegen echte Hilfe anbieten.« Lothar Matte, Flugkapitän im Ruhestand mit 37-jähriger Berufserfahrung, sieht die Sache ein bisschen anders. »Man sollte die ärztliche Schweigepflicht für solche Berufsfelder, in denen viele andere Menschen transportiert werden, differenziert betrachten«, wägt er ab und nennt in dem Zusammenhang auch Lokführer oder Busfahrer. Matte hofft, die Verantwortlichen aus Unternehmen, Politik und Gesellschaft würden sich nach dem Tod so vieler Menschen durch den Flugzeugabsturz zusammensetzen und über Verbesserungen beraten.

Doch danach sieht es zunächst nicht aus. Politiker reagieren eilig, anstatt sich - wie Kathrin Vogler von der LINKEN sagt - , in einem Fall wie dem solchen auch einmal ihre Hilflosigkeit einzugestehen. Die Gesundheitsexpertin hält es nicht für klug, die Patientenrechte auszuhebeln. »Wo fängt man da an, wo hört man auf«, fragt sie. Solle die Befreiung von der Schweigepflicht dann nicht nur für Ärzte, sondern auch für Waffenträger, Gasinstallateure, Starkstromtechniker gelten?

Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Rainer Richter, hält die Schweigepflicht, deren Auflockerung er ebenfalls ablehnt, nicht für das Entscheidende. In Fällen, bei denen es um Leben und Tod gehe, seien Mediziner sogar verpflichtet, sie nicht einzuhalten. Eine Lockerung der Schweigepflicht für Berufe mit hohem Risiko könnte nach Ansicht des Psychotherapeuten Richter derartige Katastrophen nicht verhindern. Die allgemeine Schwierigkeit liege darin, »bei einem Menschen die Absicht, sich und insbesondere Dritte zu schädigen, verlässlich zu erkennen und die Ernsthaftigkeit einzuschätzen«. Auch eine Jahre zurückliegende Behandlung einer Depression wie sie beim Copiloten der abgestürzten Maschine angenommen werde, lasse eine Vorhersage einer späteren Suizidgefährdung nicht zu.

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