Naturschützer unterliegen im Streit um Tiefflüge

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Leipzig. Im Streit um Tiefflüge der Bundeswehr in der Colbitz-Letzlinger Heide hat das Bundesverwaltungsgericht den Naturschützern Grenzen gesetzt. Der Naturschutzbund (Nabu) Sachsen-Anhalt hatte mit einer Klage durchsetzen wollen, dass er möglichst früh über die Pläne für die Übungen informiert wird. Die Naturschützer fürchteten, dass durch die Tornado-Tiefflüge in einer Höhe unter 600 Metern brütende Vögel in dem geschützten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet gefährdet werden. Sie wollten schon während einer sogenannten FFH-rechtlichen Verträglichkeitsprüfung in die Planungen einbezogen werden. Dazu sind die Behörden jedoch nicht verpflichtet, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch. (Az.: 4 C 6.14) dpa/nd

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