Klage gegen Tiefflüge in der Heide abgewiesen

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Leipzig. Im Streit um Tiefflüge der Bundeswehr in der Colbitz-Letzlinger Heide hat das Bundesverwaltungsgericht den Umweltschützern Grenzen gesetzt. Der Naturschutzbund (NABU) Sachsen-Anhalt hatte mit einer Klage durchsetzen wollen, dass er möglichst früh in die Planungen der Bundeswehr-Übungen einbezogen wird. Der NABU fürchtete, dass durch die Tornado-Tiefflüge in einer Höhe unter 600 Metern ein Vogelschutzgebiet in der Heide gefährdet wird. Sie wollten schon während einer Verträglichkeitsprüfung in die Planungen einbezogen werden. Dazu sind die Behörden jedoch nicht verpflichtet, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch. dpa/nd

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