15 Jahre Haft für Mord an Schülerin gefordert

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Cottbus. Nach dem Tod einer Schülerin durch 78 Messerstiche hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. Die Staatsanwaltschaft plädierte am Mittwoch vor dem Landgericht Cottbus auf 15 Jahre Haft wegen Mordes nach dem Jugendstrafrecht. Der heute 21-jährige Täter gab im Prozess zu, seine 14 Jahre alte Bekannte im November 2013 in Eichwalde auf offener Straße erstochen zu haben. Laut Anklage war der junge Mann, der aus Nordrhein-Westfalen stammt, wütend darüber, dass die Jugendliche den Kontakt zu ihm abbrechen wollte. Die beiden hatten sich über das Internet kennengelernt. dpa/nd

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