Kabinett billigt Fracking-Entwurf

Förderverbot bis 3000 Meter Tiefe Kritik von Umweltschützern

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Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zum Fracking gebilligt. Nach den Plänen von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) soll die unkonventionelle Förderung von Erdgas aus Gesteinsschichten demnach bis zu einer Tiefe von weniger als 3000 Metern verboten werden. Zu wissenschaftlichen Zwecken ist davon aber eine Ausnahme geplant.

Bei der Vorstellung des Entwurfes in Berlin erklärte Hendricks, es werde durch die Regelung nichts ermöglicht, was bislang verboten ist. »Im Gegenteil: Es wird vieles verboten, was bislang möglich ist«, sagte die Ministerin. Gleichzeitig wandte sie sich gegen ein Komplettverbot der Fördermethode in Schiefer, Ton und Kohleflöz. Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes könne es kein pauschales Verbot geben, so Hendricks, die ihre Skepsis gegenüber der Technologie unterstrich. Sie bezweifle, ob es einen Bedarf dafür in Deutschland gibt.

Die Fracking-Gegner wiesen den Entwurf indes zurück. »Das ist eine Hintertür für Exxon und Co., mit der eine Hochrisikotechnologie salonfähig gemacht werden soll - die wir für die Energiewende gar nicht brauchen«, erklärte Chris Methmann vom Kampagnennetzwerk Campact. Das sieht auch der Naturschutzbund Deutschland so. »Jede Erlaubnis von Fracking ist kontraproduktiv für die Energiewende«, teilte der NABU-Präsident, Olaf Tschimpke, mit. Agenturen/nd Seiten 4 und 9

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