nd-aktuell.de / 08.04.2015 / Ratgeber / Seite 23

Das Kopftuch im Klassenzimmer

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Folgen

Das Bundesverfassungsgericht kippte mit Urteil vom 13. März 2015 das grundsätzliche Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen.

Nur wenn die Frage zu erheblichem Zwist an einer Schule führt - also den Schulfrieden akut gefährdet - sollen Ausnahmen möglich sein.

Wie viele muslimische Frauen in Deutschland tragen Kopftuch?

In der Bundesrepublik leben etwa vier Millionen Muslime. Die meisten stammen aus der Türkei. Nur etwa 30 Prozent der muslimischen Frauen tragen Kopftuch, ein Teil davon auch nur manchmal.

Haben Schüler etwas gegen Lehrerinnen mit Kopftuch?

Nach einer Untersuchung hat zumindest die Mehrheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen nichts dagegen. Unter 16- bis 25-Jährigen sprechen sich 70 Prozent dafür aus, muslimischen Lehrerinnen das Recht zum Kopftuchtragen zu geben. Unter denjenigen dieser Altersklasse, die selbst noch zur Schule gehen, sind sogar 75 Prozent dafür.

In welchen Bundesländern gelten Kopftuchverbote, und was ändert sich nun?

Kopftuchverbote für Lehrerinnen gelten in acht der 16 Länder: in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen sowie Bremen, Berlin und dem Saarland. Zum Teil werden auch andere Beamte zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, etwa Polizisten und Justizbeamte. Die dortigen Ländergesetze müssen nun überarbeitet werden, weil Pauschalverbote die grundgesetzlich verbriefte Glaubensfreiheit der Lehrerinnen verletzt.

Und die Arbeitsmarktchancen für Frauen mit Kopftuch?

Ein Kopftuchverbot ist faktisch ein Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen. Vertreter muslimischer Verbände sagen, viele Frauen entschieden sich gegen ein Lehramtsstudium, weil sie später im Schuldienst kein Kopftuch tragen dürften. Auf die Privatwirtschaft hat die gesetzlichen Regelungen keinen direkten Einfluss. dpa/nd