nd-aktuell.de / 08.04.2015 / Ratgeber / Seite 23

Wussten Sie, dass ...

... in den meisten europäischen Staaten die Mindestlöhne zum 1. Januar 2015 gestiegen sind? In den westeuropäischen Euro-Ländern beträgt die Lohnuntergrenze nun zwischen 8,50 Euro in Deutschland und 11,12 Euro brutto in Luxemburg. Damit liege der deutsche Mindestlohn am unteren Rand der westeuropäischen Spitzengruppe, zu denen Luxemburg, Frankreich, die Niederlanden, Belgien und Irland gehören. Die osteuropäischen Staaten zahlen durchschnittlich rund vier Euro pro Stunde. In Polen sind es derzeit 2,42 Euro.

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... das Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in Deutschland mit insgesamt 26 500 Anträgen seit 2012 auf großes Interesse stößt? Das Gesetz war zum 1. April 2012 in Kraft getreten und regelt die Anerkennung von rund 600 Berufen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Das höchste Anerkennungsinteresse gibt es bei Gesundheitsberufen, insbesondere bei Ärzten.

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... es den Arbeitsagenturen und Jobcentern immer weniger gelingt, Arbeitslosen einen Job zu vermitteln? Im Jahr 2014 erhielten etwa 272 000 Arbeitssuchende eine reguläre, ungeförderte Stelle auf dem Arbeitsmarkt, weil ein staatlicher Vermittler sie bei einem Arbeitgeber vorgeschlagen hatte. Das sind 28 Prozent oder rund 100 000 weniger als noch 2011. Die Vermittlungsquote sank von 2011 bis 2014 von 16,2 auf 13 Prozent. epd/nd