Rücknahmepflicht der Händler für Elektroschrott

Reform des Elektro- und Elektronikgesetzes soll bis Jahresende in Kraft treten

Nach wie vor landen defekte Elektrogeräte wie Handys, Wasserkocher, Toaster, Staubsauger oder Fernsehgeräte im Restmüll. Das schadet der Umwelt, zudem gehen Wertstoffe verloren. Nun hat die Bundesregierung den Entwurf für eine Reform des Elektro- und Elektronikgesetzes gebilligt. Danach werden viele Händler in die Pflicht genommen, Elektroschrott zurückzunehmen und zu entsorgen. Das Gesetz soll bis Jahresende in Kraft treten.

Was wird mit der Reform des Gesetzes verfolgt?

Damit wird vor allem eine neue EU-Richtlinie umgesetzt. Bis 2016 sollen mindestens 45 Prozent des anfallenden Elektromülls erfasst und wenn möglich wiederverwertet werden. Bis 2019 soll die Quote auf 65 Prozent steigen. Die Bundesregierung verfolgt drei Ziele: erstens mehr sammeln, zweitens wertvolle Metalle wie seltene Erden wiederverwerten und Schadstoffe umweltgerecht entsorgen sowie schließlich drittens den illegalen, gesundheitsgefährdenden Schrottexport nach Afrika eindämmen.

Wo können Verbraucher nach der neuen Novelle ihre Altgeräte zurückgeben?

Wer eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 Quadratmetern hat, muss zum Beispiel den alten Fernseher oder Staubsauger beim Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts kostenlos zurücknehmen. Das betrifft etwa Ketten wie Saturn oder Media Markt, nicht aber den Supermarkt...


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