Staat muss neutral sein

Gericht: Presse darf nicht beeinflusst werden

  • Lesedauer: 1 Min.
Journalisten haben keinen Anspruch auf einen Informations-Vorsprung, urteilte das Verwaltungsgericht.

Journalisten haben nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts keinen Anspruch darauf, Behörden-Auskünfte vor konkurrierenden Kollegen zu bekommen. Der Staat habe gegenüber den Trägern der Pressefreiheit eine Neutralitätspflicht, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Urteil vom 12. März 2015 - VG 27 K 183.12). Damit scheiterte die Klage eines Zeitungsreporters gegen das Bundeskanzleramt.

Das Kanzleramt hatte ihm sowie einem Zeitschriften-Journalisten zeitgleich Archivauskünfte erteilt. Der Kläger machte laut Gericht geltend, er habe die Auskunft früher beantragt und hätte deshalb zuerst informiert werden müssen.

Dem folgte das Gericht nicht. Staatliche Stellen dürften Inhalt und Gestaltung von Presseerzeugnissen nicht beeinflussen. Deshalb sei es auch verboten, zwischen den Trägern der Pressefreiheit in Bezug auf zu erteilende Informationen zu differenzieren und damit gezielt einen Aktualitätsvorsprung zu gewähren, hieß es im Urteil weiter.

Der Zeitungsreporter bekam laut Gericht zwar zahlreiche Dokumente früher als der andere. Erst später seien Unterlagen zeitgleich herausgegeben worden. Das Risiko paralleler Recherche und des Verlustes der Exklusivität liege in der Sphäre der Presse, so das Gericht. Eine Berufung wurde zugelassen. dpa/nd

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