Schutz vor Flüchtlingen

  • Lesedauer: 2 Min.
In der Dokumentation wird das Drama zweier Familien geschildert, die im Mittelmeer sechs Angehörige verloren. Dank einer »Rettungsaktion« des griechischen Küstenschutzes. Ein Auszug:

20. Januar 2014 vor der Küste der griechischen Insel Farmakonisi: 27 Flüchtlinge aus Afghanistan und Syrien wähnen sich am Ende ihrer Überfahrt nach Europa. »Dann wird der Fischkutter von einem Patrouillenboot der griechischen Küstenwache entdeckt. Es legt neben dem Kutter an, zwei Beamte steigen über und befestigen ein ca. 10 Meter langes Tau. Damit wird das Fischerboot in Schlepp genommen und in zunehmend hoher Geschwindigkeit durch die stürmische See in Richtung Osten zur türkischen Küste gezogen. Nach ca. 10 Minuten reißt das Abschleppseil ein Stück vom Bug des Kutters heraus, so dass Wasser eindringt. Die Hilfeschreie der verzweifelten Flüchtlinge und die Bitten, sie in das viel größere Patrouillenboot hinüberzunehmen, werden von der Mannschaft ignoriert. Es werden auch keine Rettungswesten an die Flüchtlinge verteilt. Einige, die versuchen auf das Boot der Küstenwache zu gelangen, werden zurückgetreten ...

Gegen 2.13 Uhr sieht sich die griechische Küchenwache - nach eigenen Angaben - «gezwungen», das Tau zu kappen, so dass der Fischkutter in die Tiefe sinkt. Drei Frauen und acht Kinder aus Afghanistan sterben. Alle Kinder sind unter 12 Jahre alt. Mindestens acht Personen sind im gesunkenen Boot, andere verlassen die Kräfte im eisigen Meer.

Erst als ein türkisches Patrouillenboot in die Nähe kommt, werden die Menschen aus dem Wasser gezogen und auf das griechische Boot gelassen - dadurch können 16 Personen die Katastrophe überleben: 14 Männer, eine Frau und ihr Baby ...«

Zehn Flüchtlinge setzen ihre Flucht ohne weitere Hilfe fort, fünf gelangen nach monatelangen Verhandlungen mit Unterstützung von Pro Asyl zu Verwandten in Deutschland. Diese müssen Unterhaltserklärungen für die Flüchtlinge abgeben - in Hamburg für eine aufzunehmende Person derzeit 2700 Euro im Monat.

Ende Juli stellt die Militärstaatsanwaltschaft in Athen die Ermittlungen gegen die Angehörigen der Küstenwache ein. Ein 21-jähriger Syrer, dem vorgeworfen wird, den Flüchtlingskutter gesteuert zu haben, wird zu einer Haftstrafe von 145 Jahren und drei Monaten und einer Geldstrafe von 570 500 Euro verurteilt. Zum Jahrestag der Katastrophe am 20. Januar 2015 reichen Überlebende vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen Griechenland ein. Nach Auswertung der Fallakten analysiert Pro Asyl : »Die Behauptung der Küstenwache, es habe sich um eine Seenotrettungsaktion gehandelt, deckt sich nicht mit der Ermittlungsakte ... Faktisch fand keine Rettungsaktion statt, sondern ein Grenzschutzeinsatz mit tödlichen Folgen.«

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