Trucker wollen den Mindestlohn

Doch kein Mindestlohn für Transit- Fahrer?

Seit dem Beginn des Jahres läuft die Debatte, ob die Fahrer von ausländischen Lkw in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn erhalten sollen. Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 1. Januar sollte das passieren, doch nach einer Beschwerde der Regierungen von Polen, Ungarn, Rumänien und den Baltischen Staaten ist die Sache noch nicht in trockenen Tüchern. Fahrer die in Warschau starten und in Amsterdam ihr Ziel erreichen sollen für die sechs Stunden Fahrt durch Deutschland keinen Mindestlohn kriegen. Auch Fahrer die nicht für einen Deutschen Auftragsgeber arbeiten, sollen demnach den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht erhalten.

Auch die EU-Kommission war auf den Plan getreten und prüft seit Ende Januar in einem Vertragsverletzungsverfahren, ob die deutsche Mindestlohnregelung gegen EU-Recht verstößt.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ...


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