nd-aktuell.de / 22.04.2015 / Ratgeber / Seite 24

Gerechtfertigte Kündigung

Eine grundlose Strafanzeige gegen den Vermieter rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

Die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) informiert über ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az. 21 S 48/14). Ein Mieter fühlte sich von Reparaturen an seinem Balkon schikaniert. Die Handwerkerbesuche bezeichnete er als Nötigung. Der Austausch des Fliesenbelags sei eine »Zerstörung«. Er zeigte seinen Vermieter wegen »Schikane und Altersdiskriminierung« an.

Der kündigte ihm fristlos. Die Anzeige sei eine Treuepflichtverletzung und allein die Mietschulden über 5000 Euro rechtfertigten die Kündigung.

Das Gericht erklärte die fristlose Kündigung für rechtskräftig und nannte die Strafanzeige eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht. Das sei stets der Fall, wenn ein Mieter seinen Vermieter nur anzeige, um ihm zu schaden, weiß Rechtsanwalt Thomas Lork. Die Bauarbeit begründe keine strafrechtlichen Vorwürfe.

Zudem sei bereits der Rückstand zweier aufeinanderfolgenden Monatsmieten Grund für die fristlose Kündigung. D-AH/nd