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Verzögerte Reform

MDR-Rundfunkrat

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Überarbeitung des MDR-Staatsvertrags verzögert sich. Das politische Vorhaben sei nicht in diesem Jahr abzuschließen, teilte die Staatskanzlei in Erfurt mit. Zu diesem Ergebnis seien die Staatskanzleichefs von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gekommen. Vorgesehen war, nach dem ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Zusammensetzung der MDR-Gremien in diesem Jahr neu zu fassen. Der Staatsvertrag stammt von 1991.

In einem sogenannten Vorschaltstaatsvertrag sollte unter anderem die Erweiterung des Kreises der staatsfernen Mitglieder des Rundfunkrates festgehalten werden. Auch die Transparenz der Gremien und die Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit bestimmten öffentlichen Ämtern sollte der Vorschaltvertrag regeln. Danach solle der MDR-Staatsvertrag an die digitale Medienwelt angepasst werden, hieß es. Die Verhandlungen für ein einheitliches Vertragswerk sollen nun fortgesetzt werden.

Kritik kam u.a. von den Grünen. Die medienpolitische Sprecherin der Partei im Thüringer Landtag, Madeleine Henfling, forderte, dass die Neubesetzung des des MDR-Rundfunkrats die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln und die Anzahl von Frauen im Gremium deutlich erhöht werden müsse.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2014 den Einfluss der Politiker auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk begrenzt. Von den 43 Mitgliedern im Rundfunkrat der Dreiländeranstalt MDR sind neun Vertreter von Parteien und drei von Landesregierungen. Zwei Rundfunkräte gehören kommunalen Spitzenverbänden an. Damit wäre etwa ein Drittel der Mitglieder von der Politik entsandt. dpa/nd

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