Wenn Eigenbedarf nicht zählt

Mietrecht

Ein Vermieter kann grundsätzlich einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte. Dieses berechtigte Interesse des Vermieters hat seine Grenzen aber dann, wenn der Mieter wegen körperlicher oder geistiger Erkrankungen die Wohnung nicht räumen kann.

Dies folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 21. November 2014 (Az. 1 S 43/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

In dem Fall hatte der Kläger seine vermietete Wohnung gekündigt, da er diese selbst bewohnen wollte. Die Mieter haben die Kündigung nicht akzeptiert. Sie gaben an, dass der mehrfach geistig schwerstbehinderte Sohn, der zudem noch blind war, sich in einer neuen Umgebung nicht zurechtfinden könne. Ein Umzug s...


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